ZAP 2021 – Prüfungseinsicht
Einsicht in NICHT bestandene Aufnahmeprüfungen
Aufgrund von Covid-19 kann die Einsichtnahme in die Aufnahmeprüfungen nicht vor Ort und nicht in direktem Kontakt mit Prüfungsverantwortlichen und Korrigierenden stattfinden.
Ab Montag, 22. März 2021 bis Dienstag, 30. März 2021 besteht die Möglichkeit, via Login mit den Zugangsdaten auf www.zentraleaufnahmepruefung.ch Kopien der geschriebenen Prüfung anzufordern. Diese werden Ihnen per Post zugestellt.
Notenskalen, Korrekturanweisungen und die Texte der Sprachprüfung Deutsch werden nicht versendet. Sie stehen unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch/unterlagen zur Verfügung.
Auskunftsgesuche zur Prüfungskorrektur können wie folgt eingereicht werden:
Zwischen Donnerstag, 25. März 2021 und Mittwoch, 31. März 2021 können Sie nach einem Login auf der ZAP-Homepage (dort, wo Sie schon die Prüfungskopien bestellt haben) ein Auskunftsgesuch stellen. Ein Prüfungsexperte oder eine Prüfungsexpertin des betreffenden Fachs wird Sie dann zu einer vordefinierten Zeit zurückrufen, um mit Ihnen Ihre Frage zu besprechen.
Pro Kind und Prüfungsteil werden Sie ein separates Auskunftsgesuch stellen müssen.
Einsicht in bestandene Aufnahmeprüfungen
Kopien von bestandenen Prüfungen können erst nach den Frühlingsferien beim Sekretariat angefordert werden.